Gut vorbereitet in die logopädische Therapie.
Von der ersten Verordnung mit notwendigen Vereinbarungen, über eventuelle Kosten und Zuzahlungen plus organisatorische Fragen – klären wir.

Kurz erklärt: Logopädie gehört zu den sogenannten Heilmitteln.
Wenn eine logopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, wird sie in der Regel ärztlich verordnet.
Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie wird eine Heilmittelverordnung – das sogenannte Muster 13 – ausgestellt. Verordnungen können je nach Erkrankung und Behandlungsbedarf beispielsweise durch Haus-, Kinder-, HNO- oder FachärztInnen sowie ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen erfolgen.
Wenn Sie bereits eine entsprechende Verordnung erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte und vereinbaren – abhängig von unseren aktuellen Kapazitäten – einen passenden Termin zum Start.
Bitte achten Sie auf den Behandlungsbeginn.
Bei einer regulären Heilmittelverordnung muss die Behandlung grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, verkürzt sich dieser Zeitraum auf 14 Kalendertage.
Melden Sie sich deshalb am besten möglichst frühzeitig bei uns.
Ihre Therapieplatzanfrage können Sie direkt online stellen. Dafür nutzen wir den externen Dienstleister Therastic. Mit Klick auf den Button werden Sie zur Plattform von Therastic weitergeleitet.
Verordnung erhalten. Fragen klären. Therapieplatz anfragen.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.
Medizinisch notwendige und entsprechend verordnete logopädische Behandlungen werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren fällt – sofern keine gültige Zuzahlungsbefreiung vorliegt – eine gesetzliche Zuzahlung an. Sie beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung.
Die Zuzahlung wird bei uns nach der letzten Therapieeinheit der jeweiligen Heilmittelverordnung in Rechnung gestellt.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen für Heilmittel keine Zuzahlung leisten.
Auch Erwachsene können von Zuzahlungen befreit werden, wenn ihre persönliche jährliche Belastungsgrenze erreicht wurde und eine entsprechende Befreiung der Krankenkasse vorliegt.
Bitte bringen Sie eine aktuelle Zuzahlungsbefreiung zum ersten Termin mit, sofern Ihnen bereits eine vorliegt.
Was übernimmt meine private Krankenversicherung?
Bei privat versicherten PatientInnen hängt die Höhe der Erstattung vom individuell vereinbarten Versicherungstarif ab. Zwischen Ihnen bzw. der gesetzlichen Vertretung und unserer Praxis wird eine Behandlungs- und Gebührenvereinbarung geschlossen. Die darin vereinbarten Kosten sind unabhängig davon zu begleichen, in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung die Behandlung erstattet.
Das gilt entsprechend auch für beihilfeberechtigte PatientInnen: Die in unserer Behandlungsvereinbarung festgelegten Privatpreise gelten gleichermaßen für Privat- und Beihilfeversicherte.
Wir können Ihnen auf Anfrage vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen.
Unser Tipp
Klären Sie am besten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Gut informiert ist der erste Schritt gemacht.
Damit wir alle gut planen können.
Ihre Behandlungstermine reservieren wir verbindlich für Sie. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte Ihre behandelnde Therapeutin möglichst frühzeitig.
Wenn Sie einen Termin absagen müssen
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden. Die Absage erfolgt bitte telefonisch über die Ihnen genannte Diensthandy-Nummer Ihrer Therapeutin; auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist möglich.
Für kurzfristige Absagen gilt die in unserer Behandlungsvereinbarung festgelegte Regelung:
- Bei der ersten kurzfristigen Absage übernimmt die Praxis die Kosten der ausgefallenen Behandlungszeit.
- Ab der zweiten kurzfristigen Absage wird eine Abwesenheitspauschale von 35 Euro berechnet.
- Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, können entsprechend der Behandlungsvereinbarung weitere Kosten entstehen.
Aufsichtspflicht bei der Behandlung von Kindern
Unsere Aufsichtspflicht besteht während der vereinbarten Behandlungszeit. Bitte achten Sie deshalb darauf, Ihr Kind nach Ende der Therapie wieder pünktlich abzuholen.
Therapieerfolg ist möglich!
Die wichtigste Zusammenarbeit findet zwischen Ihnen und uns statt. Therapieerfolg kommt dann, wenn Termine regelmäßig stattfinden und Übungen zu Hause vertieft werden. Bitte helfen Sie mit, dass vereinbarte Therapietermine mit Ihnen oder Ihrem Kind zuverlässig stattfinden. Das hilft dem erfolgreichen Therapieprozess am meisten.
Ein solcher Austausch erfolgt nicht einfach automatisch: In unserer Behandlungsvereinbarung können Sie uns dafür von der Schweigepflicht entbinden. Kontakt zu KollegInnen nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen auf.
Ist auch Teletherapie möglich?
Unsere Praxis bietet Sprachtherapie im Rahmen der dafür geltenden Voraussetzungen auch als telemedizinische Leistung per Videoübertragung an. Ob diese Form der Behandlung für Ihre konkrete Situation infrage kommt, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.
Hospitationen in unserer Praxis
Wir geben Studierenden verschiedener Institutionen die Möglichkeit, im Rahmen von Praktika Einblicke in die logopädische Arbeit zu erhalten. Deshalb können zeitweise PraktikantInnen bei einer Therapie hospitieren.
Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Zustimmung zu einer Hospitation ist freiwillig und kann jederzeit – auch für einzelne Personen – widerrufen werden.
Gut vorbereitet – zum Herunterladen und später Nachlesen.
Hier finden Sie wichtige Unterlagen rund um Ihre Behandlung in unserer Praxis. Sie können die Dokumente in Ruhe ansehen und bei Bedarf herunterladen.
I. Unsere Behandlungsvereinbarung für gesetzlich Versicherte
Informationen zu Zuzahlung, Terminabsagen, Aufsichtspflicht, Schweigepflichtentbindung, Teletherapie, Aufnahmen, Hospitationen, digitaler Kommunikation und Datenschutz.
II. Unsere Behandlungsvereinbarung für privat Versicherte
Informationen zur Gebührenvereinbarung und Kostenerstattung sowie zu den organisatorischen und therapeutischen Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung.
III. Informationen von uns für privat Versicherte & Beihilfeberechtigte
Hinweise zu unseren Privatpreisen und zur möglichen Kostenerstattung durch private Krankenversicherung bzw. Beihilfe.
- Gut zu wissen:
Die Dokumente werden bei Änderungen aktualisiert. Stand der Downloads: September 2026
Mehr Fragen? Schreiben Sie uns.
Nicht jede Frage lässt sich mit einer allgemeinen Information beantworten. Wenn Sie unsicher sind, was Sie für Ihren ersten Termin benötigen, Fragen zu Ihrer Verordnung haben oder etwas rund um Ihre Behandlung klären möchten, sprechen Sie uns gerne an.
- Gut zu wissen:
Sie müssen nicht schon vor dem ersten Kontakt alle Details kennen. Schildern Sie uns einfach kurz, worum es geht – alles Weitere klären wir gemeinsam. Die Therapieplatz-Anfrage erfolgt über unseren externen Dienst Therastic.
Wir sind für Sie da – in Weiden & Neustadt/WN
Gut zu wissen, bevor es losgeht.
Brauche ich bereits eine Verordnung, wenn ich mich bei Ihnen melde?
Nein. Sie können sich gerne schon bei uns melden, bevor Ihnen die Verordnung vorliegt. Gerade wenn mit einer Wartezeit zu rechnen ist, kann eine frühzeitige Anfrage sinnvoll sein.
Zum tatsächlichen Therapiebeginn benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung. Bitte lassen Sie diese deshalb nicht unnötig früh ausstellen: Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.
Wie kann ich einen Therapieplatz anfragen?
Einen neuen Therapieplatz können Sie ganz unkompliziert online anfragen. Über unsere externe Plattform Therastic teilen Sie uns die wichtigsten Angaben sowie Ihre zeitlichen Möglichkeiten mit. So können wir besser einschätzen, welcher Therapieplatz für Sie oder Ihr Kind passen könnte.
Habe ich nach der Online-Anfrage bereits einen festen Termin?
Nein. Mit Ihrer Online-Anfrage ist noch kein Behandlungstermin verbindlich gebucht. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns, sobald wir Ihnen einen passenden Therapieplatz anbieten können.
Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?
Das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Wie schnell wir Ihnen einen Termin anbieten können, hängt unter anderem vom Therapiebedarf, unseren aktuellen Kapazitäten und Ihren zeitlichen Möglichkeiten ab.
Wenn Sie bei Wochentag und Uhrzeit flexibel sind, kann es häufig schneller gehen. Besonders Termine am späten Nachmittag sind stark gefragt. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage deshalb gerne mit, welche Zeiten für Sie grundsätzlich möglich sind.
Sind auch Termine am Vormittag möglich?
Ja. Vormittags oder am frühen Mittag lassen sich in der Regel wesentlich früher freie Therapiezeiten finden, da viele Familien Termine nach Kindergarten oder Schule benötigen und der Nachmittag daher gut ausgebucht ist.
Bei Kindern besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wie sich ein Vormittagstermin sinnvoll in den Alltag integrieren lässt. Wenn für Sie ausschließlich spätere Termine infrage kommen, berücksichtigen wir das selbstverständlich bei der Planung – möglicherweise ist dann mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre gültige Heilmittelverordnung und – falls vorhanden – Unterlagen mit, die für die Behandlung hilfreich sein könnten. Wenn Ihnen eine aktuelle Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vorliegt, bringen Sie bitte auch diese mit.
Was passiert beim ersten Termin?
Zunächst möchten wir Sie beziehungsweise Ihr Kind kennenlernen. Wir sprechen darüber, weshalb Sie zu uns kommen, was Ihnen im Alltag auffällt und was Sie sich von der Therapie wünschen.
Je nach Anliegen folgen eine logopädische Diagnostik und erste therapeutische Schritte. Auf dieser Grundlage entwickeln wir die Therapieziele und besprechen gemeinsam, wie es weitergeht.
Wie oft findet die logopädische Therapie statt?
Wie häufig die Behandlung stattfindet, richtet sich nach der Verordnung und dem individuellen Therapiebedarf. Die konkrete Terminplanung stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab und versuchen dabei, therapeutische Anforderungen und Ihren Alltag möglichst gut miteinander zu vereinbaren.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte informieren Sie Ihre Therapeutin möglichst frühzeitig. Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden. Für kurzfristigere Absagen und nicht wahrgenommene Termine gelten die Regelungen unserer Behandlungsvereinbarung.
Kann eine Therapie auch per Video stattfinden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen bieten wir logopädische Therapie auch per Video an. Ob Teletherapie für Ihre konkrete Situation und Behandlung geeignet ist, klären wir persönlich mit Ihnen.